Wirtschaftsprüfung ist auch Unternehmensberatung. Denn durch die Prüfung Ihres Unternehmens können weitere, wichtige Informationen über die Stärken und Schwächen der Unternehmensprozesse gewonnen werden.
Im Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfung § 316 HGB und freiwilligen Abschluss- oder Sonderprüfungen sehen wir unsere Aufgabe insbesondere in der unabhängigen und objektiven Analyse Ihres Geschäftsverlaufs. Durch den systematischen Beratungs- und Prüfungsansatz können wir unsere Kompetenz konsequent zur Ausschöpfung von Gestaltungspotentialen für Sie umsetzen.
Unser Leistungskatalog:
- Pflichtprüfungen, satzungsmäßige und freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen bei Handelsunternehmen, Dienstleistungsunternehmen und anderen Unternehmen in der Rechtsform von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vereinen, Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co, GbR), Einzelfirmen
- Prüfung von Sonderbilanzen bei Gründung, Umwandlung, Auseinandersetzung, Liquidation
- Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung
- Prüfung von Kapitalanlageprospekten
- Prüfungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz
- Prüfung der Rechnungslegung in Teilbereichen (z.B. Geldverkehr, Außenstände, Sondervermögen) und aus besonderem Anlass (z.B. Unterschlagung)
- Unternehmensbewertung
- Durchführung des Peer Review (externe Qualitätskontrolle) gem. § 57a WPO
Die Wirtschaftsprüfung wird durch die uns angeschlossene Revisions- und Treuhandgesellschaft HEINBERG, WIECHEN & PARTNER GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Gesellschafter-Geschäftsführer R. Heinberg und U. Wiechen) ausgeübt.
|